Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

  • Der Wettbewerb steht allen jungen Gitarristinnen und Gitarristen offen, die folgende vier Anforderungen erfüllen:
    • ihr Alter entspricht dem unten angegebenen Rahmen,
    • ihr vorgetragenes Programm entspricht den Vorgaben, die unter Pflichtprogramm aufgeführt werden,
    • ihre Anmeldung geht innerhalb der angekündigten Anmeldefrist ein,
    • sie erklären sich mit diesen Allgemeinen Wettbewerbsbedingungen einverstanden.
  • Der Wettbewerb wird in drei Altersgruppen durchgeführt, Stichtag für die Altersfestsetzung ist der 2. Juni 2024.
    • Altersgruppe I: unter 14 Jahre
    • Altersgruppe II: 14- bis 16-Jährige
    • Altersgruppe III: 17- bis 19-Jährige
  • Die Anmeldefrist läuft vom 1. Januar bis 29. Februar 2024.
  • Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmenden jeder Altersstufe ist begrenzt. Die Zulassung zur Teilnahme richtet sich nach der Reihenfolge im Eingang der Anmeldungen.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb geschieht auf eigene Gefahr und ohne Haftungsansprüche gegenüber der Veranstalterin.
  • Die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung tragen die Teilnehmenden.
  • Die Reihenfolge der Auftritte wird unter kommunaler Aufsicht ausgelost, die Zeiten werden nicht vor dem Check-in am 29. Mai 2024 bekannt gegeben.
  • Die Wertungsspiele sind öffentlich. Die Organisationsleitung besitzt das Hausrecht.
  • Die Beschlüsse der Jurygremien sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Das mit der Anmeldung eingereichte Programm ist verbindlich, dieses ist auswendig vorzutragen.
  • Die angegebene zeitliche Begrenzung der Dauer bezieht sich auf die reine Spielzeit des gesamten Programms. Das heißt, die Uhr läuft vom ersten gespielten Ton des Programms bis der letzte Ton des Programms verklungen ist und die Spannung des Vortrages durch die jeweils ausführenden Künstlerinnen und Künstler aufgelöst wurde.
  • Über die Teilnahme an der Finalrunde der Altersgruppe III entscheidet die entsprechende Jury. Das Programm der Finalrunde darf keine Werke enthalten, die schon in der ersten Runde dargeboten wurden.
  • Nehmen Schülerinnen und Schüler von Jurymitgliedern am Wettbewerb teil, dürfen diese Mitglieder nicht die zugehörige Altersgruppe bewerten.
  • Bis zur offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse ist die Jury zu Stillschweigen verpflichtet.
  • In jeder Altersgruppe werden bis zu fünf Preise vergeben. Die Jury behält sich vor, einzelne Preise nicht zu vergeben, beziehungsweise Preise zu teilen. Zur Errechnung des Preisgeldes bei Preisteilung wird aus der Summe mit nächstniedrigen, nicht vergebenen Preisen das arithmetische Mittel gebildet.
  • Veröffentlicht werden einerseits die zuerkannten Preise und andererseits die Einordnung in eine der folgenden vier Leistungsstufen:
    • „ausgezeichnet" (20 bis 25 Punkte)
    • „sehr gut" (17 bis 19 Punkte)
    • „gut" (14 bis 16 Punkte)
    • „mit Erfolg teilgenommen" (unter 14 Punkte).
  • Die individuellen Punktzahlen werden nicht veröffentlicht.
  • Auf den Urkunden wird alternativ Folgendes bescheinigt:
    • der zuerkannte Preis
    • die Teilnahme an der Finalrunde (nur Altersgruppe III)
    • die erreichte Leistungsstufe.
  • Bei etwaigen Unstimmigkeiten ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Wettbewerbsbedingungen verbindlich.
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